|
Weinlexikon: Buchstabe Q
QbA
Qualitätswein bestimmter Anbaugebiete.
Qualitäts-Schaumwein
Deutscher Qualitätsschaumwein muss eine amtliche Prüfungsnummer haben
und vor dem Verkauf mindestens 6 Monate gelagert werden. Dann darf dieser
auch als "Sekt" bezeichnet werden. Wenn der Qualitätsschaumwein mindestens
neun Monate auf der Hefe gelagert war und in der Flasche vergoren wurde,
darf auf dem Etikett "Flaschengärung" ausgewiesen werden. Der Deutsche
Qualitätsschaumwein b.A. muss zu 100% aus Trauben eines der 13 deutschen
Anbaugebiete hergestellt sein.
Qualitätswein
Als Qualitätswein werden Weine bezeichnet, die einer höheren Güteklasse
und den bestimmten gesetzlichen Mindestanforderungen entsprechen. Die
einzelnen Weinbauländer haben aufgrund ihrer unterschiedlichen historischen
Entwicklungen verschiedene Qualitätsbestimmungen. Die Qualitätsweine
bestimmter Anbaugebiete (QbA) sind gebietstypische Weine, die sehr
gehaltvoll sind. Diese Weine werden alle einer amtlichen Prüfung unterzogen
und erhalten bei Bestehen eine amtliche Prüfungsnummer. Diese muss auch auf
dem Etikett erscheinen. Der Qualitätswein muss zu 100% aus einem der 13
definierten Anbaugebiete stammen. Der Wein muss frei sein von Fehlern und
einen Mindestalkoholgehalt von 7 Vol.% haben.
Qualitätswein mit Prädikat
Dies ist die höchste Qualitätsstufe der deutschen Weine. Die
gesetzlichen Anforderungen sind entsprechend hoch. Die Weine dürfen nur aus
einem einzigen Bereich der 13 Anbaugebiete stammen. Die genaue Leseart und
die Rebsorte müssen bei der Prüfungskommission belegt werden. Je nach
Weinbaugebiet gelten unterschiedliche gesetzliche Mindestmostgewichte. Es
darf keine Anreicherung des Mostes mit Zucker erfolgen.
zurück zur Auswahl...
|